Liebe Mitglieder,
bitte beachtet die neue Corona Verordnung des Landes BW vom 14.5.2021.
Wichtige Ändernungen sind:
- Bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zählen genesene und vollständig geimpfte Personen nicht mehr zur maximalen Personenanzahl hinzu.
- Genesene und vollständig geimpfte Personen sind in den jeweiligen Bereichen von der Testpflicht befreit.
Alle weiteren Informationen wie z.B. zu den Öffnungsstufen 1 und 2 findet ihr hier.