Neue Corona-Verordnung

Liebe Mitglieder,

bitte beachtet die neue Corona Verordnung des Landes BW vom 14.5.2021.

Wichtige Ändernungen sind:

  • Bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zählen genesene und vollständig geimpfte Personen nicht mehr zur maximalen Personenanzahl hinzu.
  • Genesene und vollständig geimpfte Personen sind in den jeweiligen Bereichen von der Testpflicht befreit.

Alle weiteren Informationen wie z.B. zu den Öffnungsstufen 1 und 2 findet ihr hier.

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